»Wenn Politik sich mit Kunst, vor allem
mit Satire und engagierter Kunst auseinandersetzt, gerät dies meist
selbst zu unfreiwilliger Satire.« Das ist der erste Satz einer
Presseerklärung des Münchner Rechtsanwalts Jürgen Arnold,
mit der er im September auf Auftrittsverbote von Hans Söllner in Bayern
reagierte. Polizeiliche Zettelsammlungen mit angeblichen söllnerischen
Sprachfetzen und der Behauptung, er rufe zum Drogenkonsum auf, hatten in
Städten wie Ansbach, Simbach, Kelheim, Mainburg und Bad Kissingen zur
Absage von Konzerten des Liedermachers geführt. Die Veranstalter hatten
Anrufe der jeweiligen Stadtverwaltung und der Landespolizei erhalten, wonach
für Hans Söllner in Bayern ein generelles Auftrittsverbot bestehe.
An dieser Stelle kann es nicht darum gehen, über das Pro und Contra
des gelegentlichen Marihuanagenusses von Hans Söllner zu diskutieren.
Es kann nur darum gehen, den Anfängen zu wehren, daß wieder einmal
kritischen Geistern in unserem Land mit fadenscheinigen Vorwänden der
Mund verboten werden soll. Dem von Künstlern wie Bruno Jonas, Gerhard
Polt, Dieter Hildebrandt, den Biermösl Blosn, den Wellküren und
Georg Ringsgwandl unterzeichneten Aufruf ist daher nur zuzustimmen, in dem
es heißt: »Auftrittsverbote für Künstler sind ein
unerträglicher Schlag gegen die Demokratie und Verfassung Bayerns. Kunst
ist frei und darf nicht zensiert werden.« Ein Blick über Grenzen
und Ozeane zeigt jedoch, daß es noch absurder als in Bayern zugehen
kann. In den USA gibt es Musterverträge von Veranstaltern, in denen
festgeschrieben ist, daß der Künstler bestimmte Worte beispielsweise
aus dem Bereich des Sexuallebens nicht auf der Bühne aussprechen darf.
Eine Entwicklung, die vor allem auf Kampagnen der vielen einflußreichen
rechtskonservativen Familien- und
Kirchenvereinigungen zurückzuführen ist.
Und damit lege ich Ihnen die aktuelle Ausgabe vom Folker! ans Herz. Garantiert zensurfrei, versichert
Folker!-CvD Michael Kleff.
Wir lesen uns wieder beim nächsten Folker!?