GASTSPIEL
China beim TFF Rudolstadt
Auch die Unkultur der Rechtlosigkeit zum Thema machen
VON FERDINAND MUGGENTHALER*
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Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen
und sich an den Künsten zu erfreuen heißt es in Artikel 27 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte. Insofern ist die Teilnahme an einem Musikfestival
wie in Rudolstadt, dieses Jahr mit dem Schwerpunktland China, die Ausübung eines
Menschenrechts. Doch vermutlich werden die wenigsten so darüber denken. Für uns
ist es einfach selbstverständlich – sofern wir uns die Eintrittskarte
leisten können -, die Konzerte und Festivals zu besuchen, die uns gefallen. Und
für die Musiker ist es selbstverständlich, das zu spielen und zu singen, was sie
für richtig halten.
Autoreninfo:
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*FERDINAND MUGGENTHALER ist Pressesprecher von Amnesty International in Deutschland. www.amnesty.de
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In anderen Staaten ist aber die freie Teilnahme am kulturellen Leben alles
andere als selbstverständlich. Wer im Iran Techno produziert, kann seine Musik
nicht öffentlich aufführen, Rockbands, die in Belarus (Weißrussland)
oppositionelle Lieder singen, werden verboten, und in Bahrein sitzt Fadhila
Mubarak für achtzehn Monate im Gefängnis, weil sie in ihrem Auto revolutionäre
Musik gehört hatte, die zum Sturz der Regierung aufrief.
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FOLKER auf Papier
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