FOLKER – Gastspiel

GASTSPIEL

China beim TFF Rudolstadt

Auch die Unkultur der Rechtlosigkeit zum Thema machen

VON FERDINAND MUGGENTHALER*

FERDINAND MUGGENTHALER 2005 * Foto: Susanne Schleye

„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen“ und „sich an den Künsten zu erfreuen“ heißt es in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Insofern ist die Teilnahme an einem Musikfestival wie in Rudolstadt, dieses Jahr mit dem Schwerpunktland China, die Ausübung eines Menschenrechts. Doch vermutlich werden die wenigsten so darüber denken. Für uns ist es einfach selbstverständlich – sofern wir uns die Eintrittskarte leisten können -, die Konzerte und Festivals zu besuchen, die uns gefallen. Und für die Musiker ist es selbstverständlich, das zu spielen und zu singen, was sie für richtig halten.

Autoreninfo:

*FERDINAND MUGGENTHALER ist Pressesprecher von Amnesty International in Deutschland.
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In anderen Staaten ist aber die „freie“ Teilnahme am kulturellen Leben alles andere als selbstverständlich. Wer im Iran Techno produziert, kann seine Musik nicht öffentlich aufführen, Rockbands, die in Belarus (Weißrussland) oppositionelle Lieder singen, werden verboten, und in Bahrein sitzt Fadhila Mubarak für achtzehn Monate im Gefängnis, weil sie in ihrem Auto „revolutionäre Musik“ gehört hatte, die zum Sturz der Regierung aufrief.

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Update vom
09.02.2023
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