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Nicht die GEMA ist das Thema – Das Problem sind die Tantiemen

LIEDER, LYRIK UND NACHLASSVERWALTUNG

Für und wider das Urheberrecht

Literatur:
Volker Kühn, Das Kabarett
   der frühen Jahre
,
   Weinheim/Berlin, 1984

go! www.gema.de
go! bundesrecht.juris.de

Von Cathrin Alisch

Kurt Tucholsky

Während das Thema „GEMA“ nach wie vor Unmutsfalten auf diverse Veranstalterstirnen zaubert und es gewiss einige Übung braucht, um mit den Spielvarianten dieser Institution allerseits sinnvoll umzugehen, lauert für Literatenjünger, Lyrikleute und Liedermacher jeglicher Couleur zuweilen das Problem erst jenseits der GEMA-Richtlinien. Immerhin, um das Wort „wörtlich“ zu nehmen: Hier gibt es noch richtige Linien, an die man sich halten kann (hat man sie erst einmal für den eigenen Raum und Rahmen in dem Gewirr der Bestimmungsverstrickungen geortet.)

Norbert Gescher spricht, Ringelnatz passt auf

Für das Verhältnis von Musik und Text, mit dem Hintergrund teils sehr privater Rechtsnachfolge, gilt das hierzulande noch nicht. Der Weg vom Gedicht zum Lied, zu dessen öffentlicher Interpretation oder, via Tonträger, Publikation führt noch oft über vielfach verschlungene Schleichpfade subjektiver Entscheidung. Von unterstützendem Wohlwollen und sachlicher Korrektheit seitens der Nachlassverwaltung bis hin zu kaltem Kalkül oder kontraproduktiver Willkür ist alles dabei.

Der Pianist und Hochschuldozent, Jens-Karsten Stoll, der als Korrepetitor in diversen literarisch-musikalischen Programmen seit vielen Jahren gleichermaßen Nähe und Distanz zum Problem hat, bringt das Ganze auf die Kurzform: „Je größer der emotionale Abstand zum eigentlichen Urheber und je unbedarfter in der eigenen künstlerischen Kompetenz, desto größer die fachliche Anmaßung, Einmischung, Macht, Gier ... bis hin zu selbstschädigenden Verboten von Aufführungen.“

Erich Kästner
Mascha Kaleko

Das Theater um die Brechterben gilt unter Bühnenmenschen seit Langem als Gemeinplatz. Dem wird allerdings an Absurdität in puncto Nachlass in letzter Zeit der Rang abgelaufen. Das ist auch kein Wunder. Wir bewegen uns hier in einer juristischen Grauzone – und zwar in mehrfacher Hinsicht. Zum einen ist die Terminologie verwaschen; zum anderen mangelt es zumeist an Transparenz. Begriffe wie „frei“ und „unfrei“ gelten sowohl in zeitlichem Kontext als auch in Bezug auf den Anteil eigener Kreativität am Gesamtwerk. Das aber ist oft Interpretationssache und im Streitfall Gegenstand unendlich widersprüchlicher Sachgutachten.

Praktisch sind neun von zehn Kleinkunstveranstalter, gelinde gesagt, überrascht, dass bei bestimmten Programmen neben der GEMA noch eine andere juristisch und finanziell relevante Angelegenheit auf sie zukommen soll. Es gibt das Problem mit den Tantiemen, weil die als solche auf dieser Ebene weitgehend unbekannt sind. Vertonte Lyrik findet aber nun einmal nicht hauptsächlich im großorchestrierten Rahmen und im Theater mit eigener Büroetage statt. Sowohl Veranstalter als auch Künstler sind mit Detailkenntnissen in Bezug auf geltendes Urheberrecht oft überfordert. Kommen zu verunsichernden Formalitäten und administrativem Aufwand auch noch überzogene finanzielle Forderungen von Seiten der Urheber oder deren Rechtsnachfolger, werden künstlerische Produktionen verzögert, blockiert oder komplett unterbunden und die Künstler samt ihrer Kreativität meist völlig allein gelassen. Auf die Idee, sich mit ähnlich Betroffenen zu solidarisieren und das Ganze möglichst öffentlich zu hinterfragen, kommt in einer solchen entmutigenden Situation nicht jeder. Im gesellschaftlich sanktionierten Ungleichgewicht von Geld und Geist vergeuden wir so tagtäglich unglaubliche Ressourcen.


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