Von Christian Rath
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Musik ist zum Hören da. Deshalb bieten viele Musiker auf ihrer Homepage auch Tonbeispiele zum Anklicken an. Wie bei jeder öffentlichen Musiknutzung können dabei aber leicht Ansprüche der Verwertungsgesellschaft GEMA entstehen - selbst wenn ein Musiker nur selbstkomponiertes Material ins Netz stellt. Doch man kann die Fallstricke durchaus vermeiden.
Viele sehen in der GEMA einen Feind, doch eigentlich ist sie eine sinnvolle Einrichtung. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist eine Verwertungsgesellschaft und hilft den Urhebern von Musik und Liedtexten, ihre Ansprüche gegenüber den Musiknutzern durchzusetzen. Wann immer Musik im Radio oder bei einem Konzert gespielt oder auf CD verkauft wird - stets verlangt die GEMA einen Obolus für die Komponisten und Autoren, die bei ihr Mitglied sind. Anschließend wird das Geld nach teilweise komplizierten Schlüsseln und unter Abzug von Verwaltungskosten auf die GEMA-Mitglieder aufgeteilt (ausführlich erläutert in Folker! 3/2003).
Auch bei der Musiknutzung im Internet vertritt die GEMA inzwischen die Interessen ihrer Mitglieder (und die der Mitglieder ähnlicher Verwertungsgesellschaften im Ausland). Wenn zum Beispiel ein Onlinereisebüro Safaribilder mit Trommelmusik aus dem GEMA-Repertoire unterlegt, muss das Reisebüro dafür etwas an die GEMA bezahlen, zum Beispiel 70 Euro pro Jahr für bis zu zehn Minuten Musik, wenn die Seite nicht öfter als 25.000 Mal im Jahr angeklickt wird (siehe GEMA-Tarif VW-W 1). Auch wenn Musik gegen Bezahlung zum einmaligen Anhören (Streaming) oder dauerhaften Speichern (Download) angeboten wird, macht die GEMA die Urheberrechte geltend. 15 Prozent der Einnahmen werden in der Regel fällig (siehe GEMA-Tarife VR-OD 2 und 3).
Ein spezieller Tarif besteht für die Musiknutzung auf Webseiten von Musikern. Wer eine neue Version von „Blowin’ In The Wind“ aufgenommen hat und einen Stream davon auf seine Website stellt, muss für diese Nutzung von GEMA-Repertoire eine Lizenz erwerben. Fünf Stücke mit einer Länge von je bis zu fünf Minuten können für 100 Euro pro Jahr den Fans und Interessenten angeboten werden (siehe GEMA-Tarif „Promotion auf Websites“). Vergütungspflichtig ist grundsätzlich auch, wenn ein GEMA-Mitglied auf seinen Internetseiten ausschließlich selbstgeschriebene Stücke zum Anhören anbietet, denn auch dann handelt es sich um GEMA-Repertoire.
Da dies jedoch für gewisse Akzeptanzprobleme sorgte, bietet die GEMA seit Mitte 2006 einen kostenfreien Sondertarif für „Eigenpräsentationen“ von Musikern im Internet an. Dabei müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
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